Restrukturierung und Sanierung

Sanierungsgutachten IDW S6 - Ihr Wegweisser in der Unternehmenskrise

Ein IDW S6 Gutachten ist ein von der Wirtschaftsprüferkammer empfohlener Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW). Es stellt die Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten für Unternehmen fest, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken. Dieses Gutachten ist oft der entscheidende Schritt, um die Fortführungsfähigkeit eines Unternehmens zu bestätigen und dient darüber hinaus als wichtige Grundlage für Verhandlungen mit Gläubigern, insbesondere Banken.

Warum ein IDW S6 Gutachten?

  • Bestätigung der Fortführungsfähigkeit: Ein positives Gutachten kann die Fortführungsfähigkeit eines Unternehmens nachweisen und somit Insolvenzantragspflichten verhindern.
  • Vertrauensbasis schaffen: Das Gutachten bietet Gläubigern, insbesondere Banken, die nötige Sicherheit für weitere Finanzierungen und kann Basis für Stundungs- oder Umfinanzierungsverhandlungen sein.
  • Strukturierte Krisenbewältigung: Durch das Gutachten wird eine systematische Analyse der Unternehmenskrise sowie ein darauf aufbauendes Sanierungskonzept erarbeitet.

     

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Interimsmanagement – ​​Flexibilität und Expertise für Ihr Unternehmen

Interimsmanagement bezeichnet den temporären Einsatz von Führungskräften und Spezialisten in Unternehmen, um kurzfristige Vakanzen zu überbrücken, besondere Projekte zu leiten oder in Krisensituationen für Stabilität zu sorgen. Interimsmanager bringen in der Regel eine hohe Expertise und langjährige Erfahrung mit und können so unmittelbar und effektiv im Unternehmen agieren.


Warum Interimsmanagement?

  • Schnelle Verfügbarkeit: Bei plötzlichen Vakanzen oder unerwarteten Projekten können Interimsmanager schnell und flexibel eingesetzt werden.
  • Hohe Expertise: Interimsmanager bringen oft spezifisches Wissen und langjährige Erfahrung in ihr Fachgebiet mit, was sie zu einem echten Asset für Unternehmen macht.
  • Kosteneffizienz: Statt langfristige Verpflichtungen einzugehen, können Unternehmen auf die temporäre Unterstützung von Interimsmanagern zurückgreifen und so Kosten sparen.
  • Externe Perspektive: Ein Interimsmanager kann mit einem unvoreingenommenen Blick Prozesse und Strukturen analysieren und Optimierungsvorschläge einbringen.

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Exit-Strategie – Planvoll und zielgerichtet den Unternehmensausstieg gestalten

Eine Exit-Strategie bezeichnet den geplanten Ausstieg eines Unternehmers oder Investors aus einem Unternehmen oder einer Investition. Das Hauptziel ist es, einen geplanten und kontrollierten Übergang zu gewährleisten, der den maximalen Wert des Unternehmens oder der Investition realisiert. Exit-Strategien sind sowohl für Start-ups als auch für etablierte Unternehmen von Bedeutung und sollten frühzeitig in der Geschäftsplanung berücksichtigt werden.

 

Warum eine Exit-Strategie wichtig ist:

  • Wertmaximierung: Ein geplanter Ausstieg kann dazu beitragen, den Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt des Verkaufs oder Übergangs zu maximieren.
  • Klarheit und Zielsetzung: Eine klar definierte Exit-Strategie gibt dem Unternehmer oder Investor eine klare Richtung und Zielsetzung.
  • Sicherung der Unternehmensfortführung: Ein geordneter Übergang sorgt für Kontinuität und schützt die Interessen der Mitarbeiter, Kunden und Stakeholder.
     

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Sanierungsplanung und -konzeptionierung     – der Weg zu nachhaltiger Unternehmensstabilität

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit oder unternehmensinterner Schwierigkeiten kann eine gezielte Sanierung den entscheidenden Unterschied für die Zukunftsfähigkeit eines Betriebs machen. Sanierungsplanung und -konzeptionierung sind dabei zentrale Bausteine für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit und Profitabilität eines Unternehmens.
 

 

Was ist Sanierungsplanung und -konzeptionierung?

  • Sanierungsplanung: Hierbei wird ein konkreter Fahrplan für die Sanierung des Unternehmens erstellt. Dies umfasst die Analyse der aktuellen Situation, die Identifikation von Schwachstellen und Potentialen sowie die Festlegung von Maßnahmen zur Behebung der identifizierten Probleme.
  • Sanierungskonzeptionierung: Auf Basis der Sanierungsplanung wird ein detailliertes Konzept ausgearbeitet, das den Umfang, die Reihenfolge und die Zeitplanung der vorgesehenen Maßnahmen festlegt.

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Sanierungsmoderationsverfahren nach §§94 StaRUG 

Das Sanierungsmoderationsverfahren ist ein Bestandteil des deutschen Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz StaRUG. Dieses Gesetz wurde mit dem Ziel eingeführt, Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit zur Restrukturierung und Sanierung zu bieten. Das Sanierungsmoderationsverfahren gemäß §§94 StaRUG stellt hierbei eine zentrale Komponente dar.

 

Wesentliche Aspekte des Sanierungsmoderationsverfahrens:

  • Freiwillige Einleitung: Unternehmen können das Verfahren auf eigenen Antrag hin und in eigener Verantwortung einleiten.
  • Moderation durch einen neutralen Dritten: Ein Sanierungsmoderator unterstützt das Unternehmen und seine Gläubiger dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dieser Moderator ist neutral und hat das Ziel, die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten zusammenzuführen.
  • Außergerichtliche Verfahren: Das Sanierungsmoderationsverfahren ist außergerichtlich und soll insbesondere den Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) entgegenkommen.
  • Vertraulichkeit: Das Verfahren ist vertraulich, was bedeutet, dass keine öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen und das Image des Unternehmens geschützt bleibt.
  • Zeitlich befristet: Die Dauer des Verfahrens ist auf höchstens drei Monate befristet, kann jedoch unter bestimmten Umständen verlängert werden.
     

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Übertragende Sanierung
- Interimsmanagement – ​​Flexibilität und Expertise für Ihr Unternehmen 

Interimsmanagement bezeichnet den temporären Einsatz von Führungskräften und Spezialisten in Unternehmen, um kurzfristige Vakanzen zu überbrücken, besondere Projekte zu leiten oder in Krisensituationen für Stabilität zu sorgen. Interimsmanager bringen in der Regel eine hohe Expertise und langjährige Erfahrung mit und können so unmittelbar und effektiv im Unternehmen agieren.

 

Warum Interimsmanagement?

  • Schnelle Verfügbarkeit: Bei plötzlichen Vakanzen oder unerwarteten Projekten können Interimsmanager schnell und flexibel eingesetzt werden.
  • Hohe Expertise: Interimsmanager bringen oft spezifisches Wissen und langjährige Erfahrung in ihr Fachgebiet mit, was sie zu einem echten Asset für Unternehmen macht.
  • Kosteneffizienz: Statt langfristige Verpflichtungen einzugehen, können Unternehmen auf die temporäre Unterstützung von Interimsmanagern zurückgreifen und so Kosten sparen.
  • Externe Perspektive: Ein Interimsmanager kann mit einem unvoreingenommenen Blick Prozesse und Strukturen analysieren und Optimierungsvorschläge einbringen.

 

 

 

 

 

 

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Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO 

In der deutschen Insolvenzordnung (InsO) stellt die Eigenverwaltung ein alternatives Verfahren zur herkömmlichen Insolvenzverwaltung dar. Dieses Modell ermöglicht es dem Schuldner, unter Aufsicht eines Sachwalters sein Unternehmen oder seinen Betrieb selbstständig fortzuführen und zu sanieren, anstatt die Kontrolle an einen externen Insolvenzverwalter abzugeben.

 

Kernaspekte der Eigenverwaltung:

  1. Erhalt der Geschäftsführung: Im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren bleibt die Geschäftsleitung im Amt und behält die Kontrolle über das operative Geschäft.
  2. Einsetzung eines Sachwalters: Obwohl die Geschäftsführung erhalten bleibt, wird ein Sachwalter bestellt. Dieser überwacht den Prozess, schützt die Interessen der Gläubiger und stellt sicher, dass die Geschäftsführung ihren Pflichten nachkommt.
  3. Ziel: Das Hauptziel der Eigenverwaltung ist die Sanierung des Unternehmens. Sie dient dazu, das Unternehmen oder zumindest Teile davon zu erhalten und möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern.
  4. Antragstellung: Ein Unternehmen kann die Eigenverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen. Das Gericht entscheidet dann, ob die Voraussetzungen für die Eigenverwaltung gegeben sind.
  5. Voraussetzungen: Die Eigenverwaltung wird nur zugelassen, wenn keine Gründe vorliegen, die erwarten lassen, dass die Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führt.
     

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Insolvenzplan - Ein Instrument zur Unternehmenssanierung

Der Insolvenzplan stellt im deutschen Insolvenzrecht ein zentrales Instrument dar, mit dem eine geordnete Umstrukturierung und Sanierung von Unternehmen ermöglicht wird. Er bietet eine Alternative zur klassischen Abwicklung des Insolvenzverfahrens und ermöglicht es, Unternehmen trotz finanzieller Schwierigkeiten fortzuführen und zu sanieren.

 

Was ist ein Insolvenzplan?
 

Ein Insolvenzplan ist ein schriftliches Dokument, das die geplanten Maßnahmen zur Umstrukturierung und Sanierung eines in Insolvenz geratenen Unternehmens beschreibt. Er wird in der Regel vom Schuldner in Zusammenarbeit mit einem Insolvenzverwalter oder Sachwalter und weiteren Beratern ausgearbeitet.

 

Struktur des Insolvenzplans:

  1. Teil A – Allgemeiner Teil: Hier werden die Grundlagen des Plans dargelegt, die Ursachen der Insolvenz analysiert und die Ziele des Plans beschrieben.
  2. Teil B – Besonderer Teil: In diesem Abschnitt werden die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Plans detailliert beschrieben. Hierzu gehören beispielsweise Regelungen zur Befriedigung der Gläubiger, zur Umstrukturierung von Schulden oder zur Neuausrichtung des Unternehmens.
     

 

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